Rechtsprechung
   BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36912
BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05 (https://dejure.org/2007,36912)
BPatG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05 (https://dejure.org/2007,36912)
BPatG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 14 W (pat) 325/05 (https://dejure.org/2007,36912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,36912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05
    Die Patentinhaberin trägt vor, von einem Rechtsschutzinteresse seitens der Einsprechenden sei nicht einmal ansatzweise die Rede und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1995, 342; GRUR 1997, 615; X ZR 188/01).

    Hingegen besteht schon dann hinreichender Anlass, den von staatlichen Einrichtungen gewährten Schutz in Anspruch zu nehmen, wenn die Einsprechende Grund zu der Besorgnis hat, sie könne derartigen Ansprüchen möglicherweise ausgesetzt werden (BGH GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente, diese Entscheidung wird auch in der von der Patentinhaberin genannten BGH-Entscheidung vom 19.05.2005, X ZR 188/01 unter Hinweis auf st. Rspr. zitiert).

    Das Rechtschutzbedürfnis war daher zu bejahen, insbesondere ist auch nicht ersichtlich, weshalb dieser Beurteilung die von der Patentinhaberin noch zitierte Entscheidung BGH, X ZR 188/01 - Aufzeichnungsträger, entgegenstehen könnte.

  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05
    Die Patentinhaberin trägt vor, von einem Rechtsschutzinteresse seitens der Einsprechenden sei nicht einmal ansatzweise die Rede und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1995, 342; GRUR 1997, 615; X ZR 188/01).

    Wer die Wirkungen des erloschenen Patents auch für die Vergangenheit (ex tunc) durch dessen Widerruf beseitigen will, muss deshalb ein besonderes eigenes Rechtsschutzinteresse dartun (std. Rspr. BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 61 Rn. 1; zum Rechtsschutzinteresse siehe insb. Schulte PatG, 7. Aufl. § 81 Rn. 45 u. 46).

  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05
    Die Patentinhaberin trägt vor, von einem Rechtsschutzinteresse seitens der Einsprechenden sei nicht einmal ansatzweise die Rede und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1995, 342; GRUR 1997, 615; X ZR 188/01).

    Hingegen besteht schon dann hinreichender Anlass, den von staatlichen Einrichtungen gewährten Schutz in Anspruch zu nehmen, wenn die Einsprechende Grund zu der Besorgnis hat, sie könne derartigen Ansprüchen möglicherweise ausgesetzt werden (BGH GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente, diese Entscheidung wird auch in der von der Patentinhaberin genannten BGH-Entscheidung vom 19.05.2005, X ZR 188/01 unter Hinweis auf st. Rspr. zitiert).

  • BGH, 28.03.1985 - X ZB 10/84

    "Ziegelsteinformling II"; Feststellung der Unwirksamkeit eines durch Zeitablauf

    Auszug aus BPatG, 20.09.2007 - 14 W (pat) 325/05
    So wird nach der Rechtsprechung (BGH GRUR 1985, 871 - Ziegelsteinformling II) bereits das Schweigen des Patentinhabers auf eine solche Aufforderung zur Bejahung des Rechtschutzinteresses für ausreichend erachtet.
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Dieser Nachweis kann nicht dadurch "ersetzt" werden, dass das Rechtsschutzbedürfnis bereits dann vermutet wird, wenn der Patentinhaber den Einsprechenden nicht von Ansprüchen aus dem Patent für die Vergangenheit freistellt (vgl. hierzu BPatG 9 W (pat) 337/06; anderer Auffassung 14 W (pat) 325/05, unter Zitat von BGH GRUR 1985, 871 -Ziegelsteinformling II, dort lag aber ein Verletzungstatbestand zugrunde).
  • BPatG, 02.12.2013 - 15 W (pat) 22/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Von einer Metallschmelze durchströmbares Bauteil

    Dieser Grundsatz ist in gleicher Weise für das Einspruchsverfahren anzuwenden (vgl. auch BPatG, 14 W (pat) 325/05, Beschluss vom 20. September 2007).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht